KI-Bildkennzeichnung
Muss dieses Bild als KI gekennzeichnet werden? Ampel-Befund nach EU AI Act.
Prüft pro Bild, ob eine Kennzeichnung nach Art. 50 EU AI Act nötig ist: Rolle der KI, Deepfake-Test, Ausnahmen, Ampel-Befund, passendes EU-Icon (KI-generiert oder KI-verändert), konkrete Platzierung und fertiger Alt-Text. Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung.
- Version
- 1.0.0
- Aktualisiert
- Umfang
- 13 Kapitel · ca. 7 Min. Lesezeit
- Format
- SKILL.md (Markdown)
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
Wann dieser Skill greift
- KI-generiert
- KI-verändert
- muss ich das kennzeichnen
- KI-Label
- AI generated oder AI modified
- Deepfake-Check
- Kennzeichnungspflicht Bild
Was drinsteht
- 01Ablauf
- 02Ausgabeformat
- 03Grenzen, die jede Antwort einhalten soll
- 04Anhang: EU-Regeln (references/eu-regeln.md)
- 05Inhalt
- 061. Rechtsrahmen
- 072. Deepfake-Definition
- 083. Ausnahmen
- 094. Die drei EU-Icons
- 105. Platzierung und Barrierefreiheit
- 116. Maschinenlesbare Markierung
- 127. Geltungsbereich und Fristen
- 138. Quellen
Vollständige Anleitung
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KI-Bildkennzeichnung
Dieser Skill beantwortet pro Bild zwei Fragen: Muss gekennzeichnet werden, und wenn ja, als "KI-generiert" oder "KI-verändert"? Grundlage sind Artikel 50 des AI Act und die EU-Icons der Europäischen Kommission. Die Details und Quellen stehen in references/eu-regeln.md. Lies die Datei, wenn ein Grenzfall auftritt oder die Platzierungsregeln genauer gebraucht werden.
Der Kern der Regel: Es gibt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jede KI-Nutzung. Sichtbar gekennzeichnet werden müssen Deepfakes, also KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bilder, die realen Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als authentisch erscheinen könnten. Darum läuft die Prüfung in festen Schritten und nicht nach Bauchgefühl.
Ablauf
Schritt 1: Rolle der KI bestimmen
Kläre, was die KI am Bild getan hat. Fehlt die Information, frage kurz nach (Tool, Prompt, Ausgangsmaterial).
| Situation | Einstufung |
|---|---|
| Bild komplett per Prompt erzeugt, keine menschlich geschaffenen Bildelemente | vollständig KI-generiert |
| Echtes Foto oder echte Grafik, KI ändert den Inhalt (Gesicht tauschen, Personen oder Objekte hinzufügen oder entfernen, Hintergrund ersetzen, leeren Raum einrichten) | teilweise KI-verändert |
| Mischung aus menschlich erstellten und KI-erzeugten Elementen (Collage, echte Person vor KI-Hintergrund) | teilweise KI-verändert |
| Rein technische Korrekturen (Farbe, Helligkeit, Zuschnitt, Skalierung, Rauschen) | keine inhaltliche Manipulation, kein Label |
Grenzfall: Bei kleinen generativen Füllungen oder Retuschen prüfe, ob die Änderung verändert, was das Bild als wahr behauptet. Wenn ja, behandle es als KI-verändert.
Schritt 2: Deepfake-Test
Zwei Fragen, beide müssen mit Ja beantwortet werden, damit die Pflicht greift:
- Ähnelt das Bild bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen?
- Könnte es jemand fälschlich für authentisch oder wahrheitsgetreu halten?
Faustregel: fotorealistisch mit Bezug zur realen Welt heisst Ja. Illustration, Comic, abstrakte Grafik, Icon oder eine erkennbar erfundene Szene heisst Nein. Ein fotorealistisches Bild von "Teilnehmenden im Workshop", das als Dokumentation eines echten Anlasses wirken kann, gilt im Zweifel als Ja. Das ist eine vorsichtige Einordnung, keine feste Rechtsprechung. Sage das offen, wenn es der Fall ist.
Schritt 3: Ausnahmen prüfen
- Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktive Werke: Die Pflicht schrumpft auf eine Offenlegung, die Darstellung und Genuss des Werks nicht stört (zum Beispiel dezentes Label in der Bildunterschrift oder im Abspann).
- Die Ausnahme "menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung" gilt nur für Texte, nicht für Bilder. Ein von Menschen freigegebenes Deepfake-Bild bleibt kennzeichnungspflichtig.
- Strafverfolgung: Spezialfall, im Bildalltag praktisch irrelevant.
Schritt 4: Entscheid und Label
Gib einen Ampel-Befund:
- Rot: Kennzeichnung ist Pflicht (Deepfake-Test mit Ja, keine Ausnahme).
- Gelb: Pflicht unklar oder nur reduziert (Kunstwerk, Grenzfall). Empfehlung: kennzeichnen, weil der Aufwand klein und das Risiko einer fehlenden Kennzeichnung höher ist.
- Grün: keine Pflicht. Freiwilliger Hinweis ist trotzdem möglich und stärkt Vertrauen.
Wähle das EU-Icon passend zur Einstufung aus Schritt 1:
| Einstufung | EU-Icon | Begleittext (einfache Sprache) |
|---|---|---|
| vollständig KI-generiert | "Vollständig KI-generiert" | "KI-generiert" |
| teilweise KI-verändert | "Teilweise AI-modifiziert" | "KI-verändert" |
| KI beteiligt, eigene Beschriftung nötig | Grundsymbol | frei formulierter Text, z. B. "Hintergrund mit KI erzeugt" |
Setze das Icon immer mit einem kurzen Text zusammen. Der Nutzertest der EU zeigt, dass Verständnis und Erkennung mit Textbeschriftung besser sind.
Schritt 5: Platzierung und Barrierefreiheit
Gib die Platzierung konkret an, nicht nur allgemein:
- Das Label muss spätestens beim ersten Sehen des Bildes deutlich erkennbar sein.
- Direkt ins Bild einbetten, wenn möglich. Alternativ ein gleichwertiges Overlay in der Oberfläche. Das Label soll auch bei Download und Weitergabe sichtbar bleiben.
- Keine Überlagerung durch andere Elemente.
- Gut sichtbare Grösse, einfache Sprache, keine Abkürzungen ausser "KI".
- Alt-Text oder ARIA-Label mit dem Hinweis, dass das Bild KI-generiert oder KI-verändert ist. Formuliere den Alt-Text gleich mit.
- Bei Carousels, Slides und Videos: pro Bild bzw. Folie prüfen, nicht pauschal.
Schritt 6: Maschinenlesbare Markierung
Die technische Markierung durch Metadaten oder Wasserzeichen (Art. 50 Abs. 2) ist Pflicht der Anbieter des KI-Tools, nicht der Anwenderin. Weise darauf hin, dass beim Export Metadaten nicht absichtlich entfernt werden sollten. Behaupte nicht, dass ein bestimmtes Tool die Markierung setzt, ausser es ist belegt.
Ausgabeformat
Antworte kompakt in diesem Aufbau:
- Befund: Ampel (Rot, Gelb oder Grün) in einem Satz
- Einstufung: vollständig KI-generiert, teilweise KI-verändert oder keine
- Begründung: Ergebnis des Deepfake-Tests in zwei bis drei Sätzen
- Label: Icon und Begleittext, fertig formuliert
- Platzierung und Alt-Text: konkreter Vorschlag für dieses Bild
- Hinweis: nur wenn nötig (Ausnahme, Grenzfall, Geltungsbereich)
Bei mehreren Bildern: eine Tabelle mit einer Zeile pro Bild, danach die Details nur für Rot und Gelb.
Grenzen, die jede Antwort einhalten soll
- Die EU-Icons sind freiwillig. Ihre Verwendung allein belegt keine Rechtskonformität.
- Art. 50 AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Er zielt auf Inhalte im EU-Markt. Für Schweizer Anbieter mit Publikum in der EU (DACH) ist die Einschätzung deshalb relevant. Formuliere das als Hinweis, nicht als Rechtsurteil.
- Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind separat zu prüfen.
- Dies ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Bei Kundenprojekten, Werbung mit realen Personen oder Rechtsunsicherheit auf juristische Prüfung verweisen.
- Wenn Fakten fehlen, frage nach, statt zu raten.
Anhang: EU-Regeln (references/eu-regeln.md)
EU-Regeln zur Kennzeichnung KI-generierter Bilder
Stand der Recherche: 1. Oktober 2026. Die Quellen sind unten aufgeführt. Prüfe bei Rechtsfragen immer die Originaltexte.
Inhalt
- Rechtsrahmen
- Deepfake-Definition
- Ausnahmen
- Die drei EU-Icons
- Platzierung und Barrierefreiheit
- Maschinenlesbare Markierung
- Geltungsbereich und Fristen
- Quellen
1. Rechtsrahmen
- Artikel 50 des AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt Transparenzpflichten.
- Art. 50 Abs. 2: Anbieter von KI-Systemen markieren synthetische Inhalte (Bild, Audio, Video, Text) maschinenlesbar, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen.
- Art. 50 Abs. 4: Betreiber legen Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte offen. Die EU-Icons unterstützen diese Offenlegung.
- Art. 50 ist keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jede digitale Bearbeitung.
- Der Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte konkretisiert die Umsetzung. Er ist freiwillig. Abschnitt 2 enthält die Platzierungsvorgaben für die Icons.
2. Deepfake-Definition
KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlich als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (Art. 3 Nr. 60 AI Act).
Praxisregel aus den Quellen: Realistisch wirkende Bilder, die echte Personen oder Szenen darstellen, werden gekennzeichnet. Stilisierte Grafiken, abstrakte Visualisierungen und offensichtlich künstlerische Bilder unterliegen keiner Pflicht. Freiwillige Transparenz wird dort trotzdem empfohlen.
3. Ausnahmen
- Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktive oder analoge Werke: Die Pflicht beschränkt sich auf eine Offenlegung in geeigneter Weise, die Darstellung und Genuss des Werks nicht behindert.
- Gesetzlich zugelassene Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten.
- Menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle: gilt für Texte, nicht für Bilder.
4. Die drei EU-Icons
| Icon | Wann | Beispiele laut EU |
|---|---|---|
| Grundsymbol | KI war beteiligt, oder eine eigene Textbeschriftung bzw. eine interaktive zweite Ebene wird genutzt | Deepfake-Video mit Text "voices generated with" plus Grundsymbol |
| Vollständig KI-generiert | Gesamter Inhalt von KI erzeugt, ohne von Menschen geschaffene Elemente oder redaktionelle Kontrolle (ausser dem Prompt) | Vollständig KI-generierte Deepfake-Videos, vollständig KI-komponierte Kunst (kann reduzierte Pflichten haben) |
| Teilweise AI-modifiziert | Bestehende, von Menschen erstellte Inhalte wurden teilweise per KI verändert | Gesichtertausch in einem authentischen Foto, leere Wohnung per KI eingerichtet |
Vier Varianten pro Icon: schwarz, weiss, schwarz mit 50 % Transparenz, weiss mit 50 % Transparenz. Download der Pakete (SVG und PNG) über die EU-Seite. Die Nutzung ist frei und ohne Namensnennung der Kommission möglich.
Der Nutzertest der EU zeigt: Mit begleitender Textbeschriftung (z. B. "verändert") verbessern sich alle Messwerte.
Die Icons sind freiwillig. Ihre Verwendung allein belegt keine Rechtskonformität.
5. Platzierung und Barrierefreiheit
Platzierung:
- Spätestens bei der ersten Begegnung einer Person mit dem Inhalt deutlich wahrnehmbar und unterscheidbar.
- Ohne dazwischenliegende Overlay-Elemente.
- Direkt in den Inhalt eingebettet (ausser bei kreativen Werken), sofern keine gleichwertige Alternative wie ein Oberflächen-Overlay besteht. Sichtbar auch bei erneutem Teilen oder Herunterladen.
Barrierefreiheit:
- Gut sichtbare Grösse.
- Einfache Sprache, kein Jargon, keine Abkürzungen ausser "KI".
- Alt-Text oder ARIA-Label, das KI-generiert oder KI-manipuliert anzeigt.
- Bei zeitlich begrenzter Einblendung lange genug sichtbar für Personen mit kognitiven Einschränkungen.
- Zweite interaktive Ebene: Das Symbol weist auf zusätzliche Informationen hin, der Inhalt ist per assistiver Technik navigierbar.
6. Maschinenlesbare Markierung
Pflicht der Anbieter der KI-Systeme (Art. 50 Abs. 2). Der Code of Practice sieht laut Sekundärquellen einen zweistufigen Ansatz mit gesicherten Metadaten und Wasserzeichen vor. Anwender sollen diese Markierung nicht entfernen. Ob ein konkretes Tool sie setzt, muss je Tool geprüft werden.
7. Geltungsbereich und Fristen
- Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026.
- Der Digital Omnibus verschiebt Fristen für Hochrisiko-Systeme, nicht die Artikel-50-Pflichten (Sekundärquelle).
- Der AI Act gilt für Inhalte im EU-Markt. Für Anbieter aus der Schweiz mit Publikum in der EU ist die Frage deshalb praktisch relevant. Die konkrete Anwendung im Einzelfall ist juristisch zu klären.
- Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht bleiben separat zu prüfen.
8. Quellen
- Europäische Kommission, "EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten" (Primärquelle, letzte Aktualisierung 10. August 2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- Brandauer Rechtsanwälte, "Deepfakes und KI-Inhalte: Art. 50 AI Act 2026" (20. August 2026): https://brandauer-rechtsanwaelte.at/2026/08/20/deepfakes-ki-inhalte-art-50-ai-act-2026/
- DQS, "KI-Kennzeichnungspflicht nach EU AI Act": https://www.dqsglobal.com/de/entdecken/blog/ki-kennzeichnungspflicht-eu-ai-act
- KI League, "Artikel 50 EU AI Act: KI-Kennzeichnung 2026": https://www.kileague.de/blog/artikel-50-eu-ai-act-kennzeichnungspflicht-it-dienstleister
Weiterführend bei der EU: Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte und Leitlinien zu den Transparenzpflichten (verlinkt auf der Primärquelle).
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Version 1.0.0 · skills.fragroger.ai
Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitungen). Nutzung nur für den Eigengebrauch. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de
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Lizenz und Nutzung
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